Ab 21.01.2020 Neue Besuchsregelung
Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiterhin zu minimieren, gibt es folgende Regelung für Begleitpersonen und Besucher:
- Der Zutritt für Patienten, Begleitpersonen und Besucher ist nur über den Haupteingang möglich.
- Der Zutritt wird folgenden Begleitpersonen (pro Patient 1 Begleitperson) gestattet:
- medizinisch notwendige Begleitperson, z. B. bei nicht orientierten Patienten und Kindern
- Ein Mund-Nasen-Schutz muss während des gesamten Aufenthaltes in unserer Klinik getragen werden.
- Zutrittsregelung Besucher:
- Der Patient definiert einmalig (für die gesamte Dauer des stationären Aufenthaltes) EINE feste Person (Mindestalter: 18 Jahre), die ihn besuchen darf.
- Die Besucher müssen sich ausweisen und einen Besucherschein ausfüllen. Dieser Schein kann online herunterladen und bereits ausgefüllt mitgebracht werden.
- Besuchsdauer: Die Dauer ist auf maximal 1 Stunde beschränkt. Für die Geburtshilfe und für die Palliativstation gibt es spezielle Regelungen
- Es darf nur 1 Besucher ins Zimmer. Zwischen den Patienten in den Mehrbettzimmern sind Absprachen erforderlich um die angeforderten Hygieneregeln, wie z. B. Mindestabstand, einhalten zu können.
- Die Besuchszeit endet um 18.00 Uhr.
- Eine medizinische Maske (keine Stoffmaske, kein Visier) muss während der gesamten Zeit des Aufenthaltes in unserer Klinik getragen werden.
- Die Begleitperson / der Besucher muss gesund sein (kein Fieber, kein Husten oder Erkältungssymptome) und darf in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen gehabt haben.
Füllen Sie bitte folgendes Formular vor Ihrem Besuch aus:
Besuchsformular
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